Wer profitiert von der Laborreform?
Es gibt gesundheitspolitische Entscheidungen, die ihren eigentlichen Effekt erst dann entfalten, wenn man nicht auf die erklärten Ziele schaut, sondern auf die strukturellen Konsequenzen. Die EBM-Laborreform 2025, beschlossen im April 2024 vom Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband, ist ein solcher Fall.
Mengenbegrenzung und Kritik der Fachlabore
Offiziell war das Ziel die Mengenbegrenzung: Laborleistungen wachsen seit Jahren überproportional, das System sollte entlastet werden. Die Reform bedeutet einen der größten Einschnitte seit vielen Jahren für die fachärztlichen Labore und alle ärztlichen Fachgruppen, die ihrerseits Laboruntersuchungen für die eigenen Patienten erbringen. Der ALM e.V., der Verband der akkreditierten Labore in der Medizin, hat das Reformpaket nicht ohne Grund in einem umfassenden Whitepaper analysiert, dessen Titel die Laborreform 2025 sinngemäß als Reform bezeichnete, die keine sei, und die Aussetzung des Beschlusses gefordert. VDGH; VDGH
Abwertung von Speziallaboruntersuchungen
Was ist tatsächlich passiert? Die Simulationsrechnungen der Fachlabore vor der Reform haben sich bestätigt – teilweise ist es sogar noch schlimmer gekommen als erwartet. Während bei einem Großteil der Speziallaboruntersuchungen nach EBM-Abschnitt 32.3 eine Abwertung der Leistungen um durchschnittlich 10 Prozent stattfindet, trifft es einzelne Positionen erheblich härter – die GOP 32097 etwa verlor fast 39 Prozent ihres bisherigen Werts. Für inhabergeführte Speziallabore, die ihr Leistungsportfolio auf eben jene Abrechnungsziffern ausgerichtet haben, sind das keine abstrakten Prozentzahlen. Es sind Einschnitte in die Betriebswirtschaft, die Investitionsplanung und die Rentabilität. De Gruyter Brill; ÜBAG Medizinisches Versorgungszentrum
Laborreform und M&A-Prozesse
Nun zum eigentlich interessanten Teil. Die finanziellen Auswirkungen der Laborreform sind für Labore im Rahmen von M&A-Prozessen zu berücksichtigen – bereits in der Due Diligence ist zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß Leistungen erbracht werden, die von einer Abwertung betroffen sind, und in welchem Umfang finanzielle Auswirkungen zu erwarten sind. Das schreibt die Wirtschaftskanzlei GÖRG in einem Legal Update vom November 2024 – also noch vor Inkrafttreten der Reform. Der Hinweis klingt sachlich, aber er enthält eine strukturelle Aussage: Der Labormarkt ist in Bewegung, und die Reform verändert die Transaktionsbedingungen. GÖRG
Verkaufsdruck bei inhabergeführten Speziallaboren
Was das konkret bedeutet, lässt sich herleiten. Ein inhabergeführtes Speziallabor, das seit Jahrzehnten mit stabilen Abrechnungsstrukturen geplant hat, steht nach der Reform vor veränderten Kalkulationsgrundlagen. Der Inhaber – oft über 55 Jahre alt, ohne gesicherte Nachfolge – rechnet neu. Wenn die Deckungsbeiträge sinken, wenn Investitionen in Geräte und Personal sich bei niedrigerem Vergütungsniveau anders rechnen, wenn der Zeithorizont der eigenen Berufstätigkeit ohnehin begrenzt ist, dann verändert sich die Bereitschaft, einen Käufer zu suchen. Nicht dramatisch, nicht von heute auf morgen. Aber spürbar.
Private Equity und fragmentierte Marktstrukturen
Der ALM argumentiert für den Erhalt kleiner und mittlerer Laboreinheiten mit der notwendigen breiten Struktur fachärztlicher Labore als zentraler Rahmenbedingung für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung. Diese Formulierung enthält implizit die Gegenthese: Diese Struktur steht unter Druck. Und Druck auf eine fragmentierte, inhabergeführte Marktstruktur bedeutet in der Logik von Private-Equity-Investoren: Kaufgelegenheiten.
Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern Marktmechanik. Wer eine Plattform aufbaut, die auf den Erwerb inhabergeführter Speziallabore spezialisiert ist und diese unter einheitlicher Führung konsolidiert, braucht zwei Dinge: verkaufsbereite Labore, die zum Verkauf stehen, und einen wirtschaftlichen Druck, der die Verkaufsbereitschaft erhöht. Die Laborreform 2025 liefert beides – in einem Segment, das bis dahin eher zögerlich auf externe Investoren reagiert hatte.
Plattformstrukturen und Quersubventionierung
Für konsolidierte Plattformstrukturen mit mehreren Dutzend Tochtergesellschaften und entsprechender Quersubventionierungsmasse sieht die Lage anders aus als für das Einzellabor. Eine zehnprozentige Abwertung im Speziallaborbereich ist für ein Unternehmen, das gleichzeitig in Pathologie, Humangenetik, Hämostaseologie und Pränataldiagnostik tätig ist und Volumeneffekte über verschiedene EBM-Kapitel verteilt, ein lösbares Optimierungsproblem. Für das inhabergeführte Gerinnungslabor in einer Mittelstadt mit einem Laborarzt und sechs MTAs kann dieselbe Abwertung existenzbedrohend sein – oder zumindest die Frage aufwerfen, ob die nächsten zehn Jahre so weitergehen sollen wie die letzten.
Versorgungspolitik und Konsolidierungsdruck
Der ALM e.V. hat eine Laborreform gefordert, die sich grundsätzlich am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichtet und die erreichbare Qualität der Leistungserbringung berücksichtigt. Das ist die versorgungspolitische Perspektive. Die marktwirtschaftliche Perspektive sieht nüchterner aus: Eine Reform, die kleinen Anbietern schadet und großen weniger, beschleunigt Konsolidierung – unabhängig davon, ob das ihre Absicht war.
Wer setzt die Bedingungen im Speziallabormarkt?
Ob das gut oder schlecht ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Konsolidierte Strukturen können Qualität sichern, Investitionen ermöglichen und Versorgungslücken schließen, die Einzelpraxen nicht mehr füllen können. Sie können aber auch Versorgungstiefe reduzieren, wenn Renditeziele über medizinische Komplexität gestellt werden. Die Frage ist nicht, ob, sondern wie diese Konsolidierung stattfindet – und wer dabei die Bedingungen setzt.
Was mit Sicherheit gesagt werden kann: Die Laborreform 2025 hat den Markt nicht stabilisiert. Sie hat ihn beschleunigt.

